Es kommt oft anders, als man denkt!

Im Falle einer Nichtteilnahme, oder aufgrund von Erkrankungen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startplatzgebühr, es sei denn, der Veranstalter hat die Nichtteilnahme zu vertreten.

Fälle einer höheren Gewalt, dazu zählt auch Corona, oder einer Absage aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen, sind nicht dem Veranstalter zuzurechnen. Auch hier besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Tickets sind lt. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB vom Umtausch ausgeschlossen. 

Eine Übertragung auf eine andere Person ist nicht möglich!

Verletzt, privat verhindert und vieles mehr: mit der Flex-Option bist du flexibel und kannst ohne Angabe von Gründen deine Teilnahme um ein Jahr verschieben oder dich einmalig auf eine kürzere Distanz ummelden!
Für nur € 20,- kannst Du bis zum 22. April 2024 deine Teilnahme ohne Angabe von Gründen absagen und bekommst von uns einen Startplatz für den CTR25*. Außerdem kannst Du mit der Flex-Option bis zum 22. April 2024 EINMALIG die Distanz** wechseln. Ganz einfach bei der Anmeldung das Feld Flex-Option anklicken.

* Eine Rückerstattung des Nenngeldes ist nicht möglich. Die Anmeldung ist verbindlich!
** der Wechsel ist ausschließlich auf eine kürzere Distanz möglich. Die Flex-Option bezieht sich ausschließlich auf das Startgeld, nicht auf Zusatzleistungen